FAQ “Aktionsprogramm Integration”

Was ist das Ziel des ,Aktionsprogrammes Integration’? 

Das “Aktionsprogramm Integration” ist ein Förderprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen, das zum Ziel hat, individuelle Unterstützungsangebote für eine erfolgreiche Integration unter schwierigen Umständen fortzuführen und neue Maßnahmen umzusetzen. Das Programm “Integration” richtet sich vor allem an ukrainische Schüler, die aufgrund des Krieges ihr Heimatland verlassen mussten. Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten finanzielle Unterstützung durch das Programm für die Monate August bis Dezember 2023.

Wieso sollten Schulen mit mizufa kooperieren? 

Als Unternehmen haben wir uns auf die Umsetzung von staatlichen Förderinitiativen spezialisiert. Ein Beispiel dafür ist das Programm “Lernen mit Rückenwind”, das wir im Rahmen des bundesweiten Aktionsprogramms “Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche” erfolgreich und flächendeckend in Baden-Württemberg umgesetzt haben.  

Unsere Ziele im Rahmen des “Aktionsprogramms Integration” lassen sich in zwei wichtigen Punkten zusammenfassen: 

  1. Unsere Zielsetzung ist es, Ihre Schüler im Hinblick auf Professionalität und Individualität ganzheitlich zu fördern. 
  2. Wir möchten Schulleitungen und Lehrkräfte durch die Organisation der vom Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Förderungen entlasten.

Dadurch stellen wir sicher, dass sämtliche Angebote und Maßnahmen von und durch mizufa zu einer erfolgreichen Bildung beitragen. “Förderung” und “Entlastung” sind dabei unsere Schlüsselwörter.

Finanzierung des Projektes

Mit welchen Kosten müssen die Schulen bei einer Kooperation mit mizufa rechnen?

Wir berechnen die Umsetzung des Aktionsprogramms Integration bei mizufa mit 50€ pro 45-minütigem Kurs. Darin sind die inhaltliche und didaktische Konzeption der Förderkurse, die Personalakquise, die Honorare für die Lehrkräfte, Fahrtkosten, die pädagogische Begleitung und standortspezifische Optimierung, die Verwaltung und die DSGVO enthalten. Als Schulleitung können Sie sich darauf verlassen, dass wir nur mit den finanziellen Mitteln arbeiten, die von Nordrhein-Westfalen für Schulen bereitgestellt werden. Mit einer Zusammenarbeit mit uns müssen Sie keine zusätzlichen oder versteckten Kosten befürchten.

Wird ein Vertrag zwischen Schule und mizufa geschlossen? 

Ja, nachdem Sie mit mizufa besprochen haben, welche Kurse Ihre Schule benötigt, werden wir einen Kooperationsvertrag abschließen. Der Vertrag sorgt dafür, dass die Kurse organisiert und durchgeführt werden und dass keine versteckten Kosten entstehen.

Wie erfolgt die Abrechnung der Kurse?  

Sie bezahlen nur die Kurse, die tatsächlich gehalten werden. Wir werden diese für Sie planen.  Am Monatsende erhalten Sie eine Übersicht, ob Sie weitere Kurse aus Ihrem Budget organisieren lassen wollen.

Ihre Chancen als zukünftige mizufa-Lehrkraft

Wie sind die Konditionen? 

Unsere Anforderungen an Sie entsprechen unseren Bedingungen: Als Lehrkraft bei mizufa erhalten Sie 50 € pro 90 Minuten. Wir sind der Überzeugung, dass Ihre Arbeit im Rahmen des “Aktionsprogramms Integration” von hoher gesellschaftspolitischer Bedeutung ist, die diese Vergütung rechtfertigt. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten für Sie. Es ist uns bei wichtig, dass Sie von Ihrer wichtigen Tätigkeit finanziell profitieren.

Wie werde ich angestellt? 

Sie werden während des Förderprogramms einen Vertrag mit mizufa abschließen und als Lehrer*in arbeiten.  Dies hat einige Vorteile für Sie: Sie können bis zu einem Freibetrag von ca. 10.000€ verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen; Es ist möglich, in der Versicherung Ihrer Eltern zu bleiben; Sie können Ihren aktuellen Job beibehalten, während Sie als Freiberufler*in tätig sind.

Bewerbung

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab? 

Nach Ihrer Anmeldung auf unserem Online-Portal überprüfen wir, ob Sie unsere Anforderungen erfüllen. Wenn Schulen in Ihrer Region Bedarf haben, laden wir Sie zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein. Nach erfolgreichem Absolvieren des Bewerbungsprozesses erhalten Sie Zugang zu unserem digitalen Netzwerk und können bald in einer Schule in Ihrer Nähe arbeiten.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

In den ersten Wochen Ihrer Arbeit müssen Sie die folgenden Dokumente als Scans per E-Mail an die Geschäftsführung senden: 

  1. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis 
  2. Nachweis über den Mumps-Masern-Röteln Impfschutz.

Wann kann ich mit einer Rückmeldung rechnen bzw. wie ist das weitere Vorgehen?

Wir werden das “Aktionsprogramm Integration” ab August zu Beginn der Förderperiode umsetzen. Aufgrund der erwarteten hohen Anzahl an Bewerbungen könnte sich unsere Rückmeldung oder Vermittlung um bis zu drei Wochen verzögern. Sie können jedoch die Dauer der Rückmeldung einfach verkürzen, indem Sie Ihre Kontakte zu Lehrern, Didaktischen Leitungen und Schulleitern nutzen und auf die Umsetzung des “Aktionsprogrammes Integration” durch mizufa aufmerksam machen. Je schneller wir Schulen erreichen, umso schneller können wir Sie als mizufa-Lehrkraft einsetzen. Alle relevanten Unterlagen stehen zum Download bereit.

Wie werden wir uns bei Ihnen zurückmelden?

Wir werden Sie kontaktieren, entweder per E-Mail oder über die Telefonnummer, welche Sie bei der Registrierung angegeben haben.

Durchführung in den Kursen 

Bekomme ich Unterrichtsmaterialien von mizufa gestellt?

Ja, wir bieten Ihnen nicht nur ein pädagogisches Konzept, sondern auch methodische Konzepte an, begleitet von einer großen Auswahl an Unterrichtsmaterialien. Sie sind herzlich eingeladen, bereits vorhandene Materialien in unserem mizufa-Netzwerk zur Verfügung zu stellen oder gemeinsam mit uns zu entwickeln.