Was ist „Schulbegleitung“?
Schulbegleiter sind Personen, die Kindern mit Beeinträchtigungen (körperlich, geistig, seelisch-emotional) im Schulalltag helfen. Sie werden im Rahmen der Eingliederungshilfe eingesetzt. Andere geläufige Bezeichnungen für diese Tätigkeit sind Integrationshelfer, Teilhabeassistenz oder Schulassistenz.
Was ist das Ziel der Schulbegleitung?
Ziel der Schulbegleitung ist, dass Ihr Kind am normalen Schulunterricht teilnehmen kann. Dabei soll es unter anderem ermutigt werden, eigenständig zu arbeiten, um das Selbstbewusstsein zu stärken. Durch eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung soll der Alltag in Schule bewältigt werden können. Das Ziel dieser Leistung ist es, dem betreuenden Kind unter Berücksichtigung der Art und des Schweregrads der Beeinträchtigung eine weitgehend selbstständige Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Somit soll möglich werden, dass junge Menschen in die Gemeinschaft eingebunden sind und am Leben teilhaben können.
Was sind die Aufgaben einer Schulbegleitung?
Unsere Schulbegleiter sind vielseitig tätig und übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Sie unterstützen Kinder und junge Menschen als Ansprechpartner bei Konflikten, beobachten den Schüler und sind bei Bedarf als Orientierungshelfer oder Krisenmanager tätig. Zudem stellen sie eine Verbindung zwischen Lehrer, Eltern und Mitschülern her. Wir sind davon überzeugt, dass eine erfolgreiche Schulbegleitung nur möglich ist, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten. Dafür setzen wir uns nach Kräften ein.
In welchen Schularten können Schulassistenzen arbeiten?
Unsere Schulbegleitung steht für alle Schulformen – Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen – zur Verfügung. Wir bieten an manchen Standorten auch Individualbegleitung für Kinder an, die einen Hort, Kindergarten oder heilpädagogische Tagesstätte/HPT besuchen.
Wer trägt die Kosten für die Schulassistenz?
Die Kostenübernahme ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Eingliederungshilfe gemäß SGB IX und SGB VIII deckt die Kosten für eine Schul- oder Einzelbegleitung ab. Die Kosten werden von den unterschiedlichen Sozialhilfeträgern (Sozialämtern, Jugendämtern, in Teilen Süddeutschlands auch Bezirken und Landkreisen) je nach Krankheitsbild übernommen. Die Anträge können von den Eltern/ den Sorgeberechtigten beim zuständigen Amt gestellt werden.